Hildesheim, 27. August 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,

wir hoffen, Sie und Ihr hatten tolle und erholsame Ferien. Aber schon nächste Woche heißt es für viele unserer Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium: Willkommen zurück an der Fohlenkoppel! Und für einige, allen voran unsere neuen Fünftklässler, ist es auch ein ganz neues, aufregendes Willkommen, welches wir hier aussprechen möchten.

Natürlich ist Euch und Ihnen nicht verborgen geblieben, dass auch das kommende Schuljahr von der aktuellen Phase der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Damit sich alle auf die zu erwartenden Rahmenbedingungen einstellen können, erhalten Ihr und Sie hiermit einen ersten, thematisch sortieren Überblick über die geltenden Regularien des Landes Niedersachsen zum Start.

Grundsätzlich gilt zunächst: Der Unterricht findet in kompletten Klassen und im regulären Kurssystem statt.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Die neuen Regularien des Landes Niedersachsen sehen zwingend vor, dass im gesamten Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss – auch im Unterricht.
  • Für alle Personen im Alter von 14 oder älter (SuS und Lehrkräfte) muss dies eine „medizinische Maske“, also eine OP- oder FFP2-Maske sein.
  • Auf dem Pausenhof an der frischen Luft besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Allerdings ist hier besondere Vorsicht beim Einhalten des weiterhin gültigen Mindestabstands von 1,5 Metern (überall, wo möglich) geboten.
  • Ebenso dürfen die Masken im Klassenraum während der Lüftungspausen (bei weit geöffneten Fenstern) sowie am Sitzplatz kurz zum Essen oder Trinken abgesetzt werden.
  • Während der sportlichen Betätigung im Sportunterricht besteht keine Maskenpflicht, allerdings muss in der Halle dann auch während des Sportausübung auf die Einhaltung des Abstands geachtet werden.
  • Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist möglich, allerdings (laut Rundverfügung 22/2021 des Landesamts für Schule und Bildung) nur nach Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate), die ausweist, „welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund des Tragens der MNB im Unterricht zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert.“

Schnelltests

Grundsätzlich gilt weiterhin laut Verordnung: Ohne erfolgte Schnelltestung durch die SuS zuhause vor dem Besuch der Schule an den angesetzten Testtagen besteht ein Betretungsverbot der Schule.

  • An den ersten sieben Schultagen (letzter Tag: Freitag, 10.09.) testen sich die SuS zuhause täglich.
  • Die Tests für die ersten Tage haben alle bisherigen SuS des GymHim bereits vor den Sommerferien erhalten. Die Testbestätigung durch die Erziehungsberechtigten erfolgt am ersten Schultag auf einem Extrazettel und ab dem zweiten Schultag wie gewohnt im Lernplaner, der am ersten Schultag an alle Klassen der Sekundarstufe I bzw. an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die ihn bestellt haben, ausgegeben wird.
  • Neu aufgenommene SuS (sowohl Jahrgang 5 als auch ältere Jahrgänge) können sich Tests für die ersten Tage bzw. die Einschulungsfeier am Mittwoch, den 01.09., im Sekretariat abholen. Einfacher und von uns empfohlen ist aber das Verfahren, für die ersten zwei Tage bzw. die Einschulungsfeier selbst Tests zu besorgen. Diese Tests bekommen die neuen SuS dann in der Schule ersetzt.
  • Eine Ausgabe der weiteren Tests ist für alle gleichermaßen zu Beginn der ersten vollständigen Schulwoche geplant.
  • Wichtig: Wir werden aufgrund der nochmal deutlich gesteigerten Umfänge das Notfalltestzentrum in der Cafeteria nicht in der bisherigen Form aufrecht erhalten können. Bitte denkt/denken Sie unbedingt morgens daran, den negativen Schnelltest zuhause per Häkchen im Lernplaner zu dokumentieren. Die Frage des zukünftigen Umgangs mit SuS, die wiederholt ohne Testnachweis in der Schule erscheinen, wird in Kürze mit dem Schulelternrat besprochen werden.
  • Ab dem 13.09. wird dreimal pro Woche (montags, mittwochs, freitags) getestet.
  • Sollte es im Einzelfall ärztlich bescheinigte, medizinische Gründe gegen die Nutzung der von der Schule zur Verfügung gestellten Schnelltests geben, bittet die Schulleitung um Kontaktaufnahme, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die der geforderten Testpflicht gerecht wird.

Impfung

  • Für vollständig Geimpfte (letzte erforderliche Impfung plus 14 Tage) sowie nachweislich Genesene (6 Monate nach der Infektion) gilt die Schnelltestpflicht nicht. Die abgeschlossene Impfung muss deshalb einmalig in der Schule nachgewiesen werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die in den Sommerferien vollständig gegen Corona geimpft wurden und deshalb bei der Schulleitung noch nicht als geimpft bekannt sind, kommen am ersten Schultag noch ein letztes Mal getestet in die Schule. Sie erbringen den Nachweis über die Impfung (Impfpass oder App), der sie in Zukunft vom Testen befreit, am ersten Schultag in der Mensa, wo ihre Impfung unter Einhaltung des Datenschutzes registriert wird.

Präsenzpflicht

  •  Die Möglichkeit der Befreiung von Schülerinnen und Schülern von der Präsenzpflicht ohne Angabe von Gründen besteht laut neuer Verordnung nicht mehr.
  •  Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist als Härtefallregelung weiterhin dann möglich,
    - wenn durch eine ärztliche Bescheinigung dargelegt werden kann, dass für die Schülerin/den Schüler selbst oder eine Person, die im gleichen Haushalt lebt, das Risiko eines schweren COVID19-Krankheitsverlaufs besteht
    UND ENTWEDER
    die SuS den Jahrgängen 5 und 6 angehören
    ODER 
    sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (laut ärztlicher Bescheinigung)
    ODER
    für die Dauer einer Maßnahme des Gesundheitsamts, die das Gymnasium Himmelsthür betrifft.
  • Sonstige, bereits bekannte Regeln des schuleigenen Hygieneplans vom 07.06….
    …z.B. die Dokumentation der Sitzordnung, kein Schulbesuch bei deutlicher Erkrankung, Abstands- und Hygieneregeln, Pausenzeiten, Wegeregelungen in Gängen und auf Treppen sowie die Abholung der Klassen 5-8 durch die Lehrkräfte aus den Sammelbereichen auf dem Pausenhof
    gelten bis auf Weiteres weiter und werden den neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern natürlich im Rahmen der Einschulung und ersten Tage noch einmal genau vorgestellt.

Im Anhang findet Sie, liebe Eltern, noch einen Brief von Kultusminister Tonne, in dem Sie einige der von mir genannten Aspekte wiedererkennen werden und der auch einen Hinweis auf eine landesweite Impfaktion für junge Menschen vom 30.08. bis 06.09. enthält. Außerdem finden Sie einen Musterantrag für die erwähnte Härtefallregelung zur Befreiung von der Präsenzpflicht, den Sie bei Bedarf nutzen können, sowie eine Übersicht über die aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland.

Liebe Schulgemeinschaft, einige herausfordernde Rahmenbedingungen bleiben uns treu. Aber wir treten ihnen inzwischen gemeinsam mit jeder Menge mehr Erfahrung und Gelassenheit gegenüber, so mein Eindruck. Wir freuen uns auf jeden Fall sehr auf das neue Schuljahr – allen Hürden und Gemeinheiten zum Trotz! Sie und Ihr hoffentlich ebenso. Bis nächste Woche!

Schöne Grüße von der Fohlenkoppel

A. Kruse / G. Lauter